Unternehmensbesteuerung auf Mauritius

Ein wettbewerbsfähiger, transparenter und den internationalen Standards entsprechender Steuerrahmen. Vollständiger Leitfaden zum Verständnis der Besteuerung Ihrer mauritischen Gesellschaft.

Der mauritische Steuerrahmen

Das Steuersystem der Insel Mauritius wird von der Mauritius Revenue Authority (MRA) verwaltet, der nationalen Steuerbehörde, die für die Erhebung der Steuern und die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zuständig ist. Der gesetzliche Rahmen stützt sich hauptsächlich auf den Income Tax Act, den Value Added Tax Act und den Financial Services Act.

Das Steuerjahr auf Mauritius läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni, wobei Gesellschaften unter bestimmten Bedingungen ein abweichendes Geschäftsjahr wählen können. Das mauritische Steuersystem zeichnet sich durch seine Einfachheit, Vorhersehbarkeit und seine Übereinstimmung mit den internationalen OECD-Standards aus.

Körperschaftsteuer

Alle auf Mauritius registrierten Gesellschaften — sei es eine GBC, eine Authorised Company oder eine lokale Gesellschaft — unterliegen grundsätzlich einem Regelsteuersatz von 15 % auf ihre Nettogewinne. Dieser Satz gilt auf Basisebene unterschiedslos für Einkünfte aus mauritischer Quelle und für ausländische Einkünfte, vorbehaltlich ermässigter Sätze für bestimmte Tätigkeiten (3 % für den Export von Waren oder für Freeport-Betreiber, 5 % für Banken bis MUR 1,5 Milliarden) sowie eines Corporate Fair Share Contribution-Zuschlags von 5 % (2 % für Gesellschaften mit dem Satz von 3 %) auf das zu versteuernde Einkommen, das MUR 24 Millionen übersteigt.

Gesellschaften werden auf ihren buchhalterischen Nettogewinn besteuert, nach Abzug der Betriebskosten, Abschreibungen und der gesetzlich zulässigen Rückstellungen. Steuerliche Verluste können auf eine Höchstdauer von fünf aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren vorgetragen werden.

Zu beachten: Der Satz von 15 % positioniert Mauritius unter den wettbewerbsfähigsten Jurisdiktionen weltweit, deutlich unter dem OECD-Durchschnitt (rund 23 %) und unter dem der wichtigsten europäischen Volkswirtschaften.

Das Partial-Exemption-System

Einer der attraktivsten Steuermechanismen von Mauritius ist das System der Partial Exemption (Teilbefreiung). Dieser Mechanismus, der insbesondere Global Business Companies (GBC) zugänglich ist, ermöglicht einer berechtigten Gesellschaft eine Befreiung von 80 % auf bestimmte Kategorien von Einkünften aus ausländischer Quelle, wodurch der effektive Steuersatz auf 3 % gesenkt wird.

Die berechtigten Einkommenskategorien umfassen, unter Bedingungen:

  • Dividenden aus ausländischer Quelle
  • Zinsen, die aus Quellen ausserhalb von Mauritius bezogen werden
  • Einkünfte aus der Lizenzierung geistigen Eigentums
  • Veräusserungsgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften
  • Einkünfte aus international erbrachten Beratungs- und Expertenleistungen
  • Einkünfte aus kollektiven Kapitalanlagefonds

Anspruchsvoraussetzungen: Die Inanspruchnahme der Partial Exemption ist an die Einhaltung von Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz auf Mauritius geknüpft. Die Gesellschaft muss nachweisen, dass sie tatsächlich von Mauritius aus geleitet und kontrolliert wird, dass sie qualifiziertes Personal vor Ort beschäftigt und dass die strategischen Entscheidungen auf dem Territorium getroffen werden. Diese Anforderungen werden von den Steuerbehörden und der FSC je nach Art der ausgeübten Tätigkeit von Fall zu Fall geprüft.

Doppelbesteuerungsabkommen

Mauritius hat 45 geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA, MRA, 2026) mit Ländern auf allen Kontinenten unterzeichnet, darunter Frankreich, das Vereinigte Königreich, Indien, China, Südafrika, Deutschland, Luxemburg, Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Diese Abkommen ermöglichen es, die Doppelbesteuerung von Einkünften zu vermeiden, und bieten je nach betroffener Struktur und betroffenen Zahlungsströmen ermässigte Quellensteuersätze in den Partnerländern. Sie stellen ein wesentliches Instrument der internationalen Steuerplanung dar.

Das Tax Residence Certificate (TRC)

Um von den Vorteilen eines Steuerabkommens zu profitieren, muss die Gesellschaft ein von der MRA ausgestelltes Tax Residence Certificate erlangen. Dieses Zertifikat bestätigt die tatsächliche steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft auf Mauritius. Für seine Erlangung muss nachgewiesen werden, dass die Leitung und Kontrolle der Gesellschaft tatsächlich von Mauritius aus ausgeübt werden, was ein angemessenes Substanzniveau voraussetzt: ein Büro vor Ort, qualifiziertes Personal, die Abhaltung von Verwaltungsratssitzungen auf Mauritius sowie eine tatsächliche Entscheidungsfindung auf dem Territorium.

Mehrwertsteuer auf Mauritius

Die Mehrwertsteuer (MwSt) wird zum Standardsatz von 15 % auf die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen auf Mauritius erhoben. Der Rahmen wird durch den Value Added Tax Act geregelt.

  • Registrierungsschwelle : Die Eintragung in das MwSt-Register ist für jedes Unternehmen obligatorisch, dessen Jahresumsatz 3 Millionen MUR übersteigt. Eine freiwillige Registrierung ist unterhalb dieser Schwelle möglich
  • Befreite Leistungen : Finanzdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Bildung, öffentlicher Verkehr
  • Nullbesteuerte Leistungen (zero-rated) : Warenexporte, bestimmte Dienstleistungen für Kunden ausserhalb von Mauritius, Lieferungen an Freihandelszonen
  • Erklärungen : Die MwSt-Erklärungen werden je nach Geschäftsumfang monatlich oder vierteljährlich eingereicht

Weitere Steuern und Abgaben

Über die Körperschaftsteuer und die Mehrwertsteuer hinaus lohnt es sich, die weiteren Bestandteile der mauritischen Steuerlandschaft zu kennen:

  • Keine Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere : Die Veräusserung von Aktien, Gesellschaftsanteilen oder Finanztiteln führt zu keiner Besteuerung von Veräusserungsgewinnen
  • Keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer : Mauritius erhebt keine Steuer auf Erbschaften oder unentgeltliche Vermögensübertragungen
  • Keine Quellensteuer auf Dividenden : Es wird kein Withholding Tax auf Dividendenausschüttungen erhoben, unabhängig davon, ob der Empfänger ansässig oder nicht ansässig ist
  • Registration Duty : Eintragungsgebühr, die auf Immobilientransaktionen und bestimmte Rechtsgeschäfte anwendbar ist
  • Land Transfer Tax : Immobilientransfersteuer, die bei der Veräusserung von Grundstücken auf Mauritius anfällt
  • CSG (Contribution Sociale Généralisée) : Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Meldepflichten

Auf Mauritius tätige Gesellschaften unterliegen einer Reihe von Berichtspflichten:

  1. Annual Income Tax Return : jährliche Steuererklärung, die innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres bei der MRA einzureichen ist
  2. Jahresabschlüsse : Erstellung von Jahresabschlüssen gemäss IFRS oder IFRS für KMU, gegebenenfalls geprüft — unser Dienst für Buchhaltung und Compliance übernimmt die Gesamtheit dieser Pflichten
  3. Annual Return : jährliche Erklärung beim Registrar of Companies, mit der die gesetzlichen Angaben der Gesellschaft bestätigt werden
  4. CRS- und FATCA-Meldungen : Finanzinstitute und bestimmte Rechtsträger sind verpflichtet, Informationen über Konten von Nicht-Ansässigen (Common Reporting Standard) und von US-Steuerpflichtigen (FATCA) zu melden
  5. Country-by-Country Reporting (CbCR) : multinationale Gruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen EUR unterliegen der länderbezogenen Berichtspflicht
  6. MwSt-Erklärungen : monatlich oder vierteljährlich für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen

Wirtschaftliche Substanz und Besteuerung

Die Frage der wirtschaftlichen Substanz steht im Zentrum des mauritischen Steuerrahmens, insbesondere für GBC-Gesellschaften, die Zugang zum Partial-Exemption-System und zu den Steuerabkommen erlangen möchten. Die mauritischen Behörden verlangen, dass Gesellschaften eine tatsächliche wirtschaftliche Präsenz auf dem Territorium nachweisen, die im Verhältnis zur Art und zum Umfang ihrer Tätigkeiten steht.

In der Praxis bedeutet dies:

  • Physische, für die Tätigkeit geeignete Räumlichkeiten auf Mauritius
  • Vor Ort beschäftigtes, qualifiziertes Personal
  • Verwaltungsratssitzungen, die mit angemessener Häufigkeit auf Mauritius abgehalten werden
  • Die Treffung strategischer und operativer Entscheidungen auf mauritischem Territorium
  • Die Führung der Buchhaltung und der Register auf Mauritius

Die Einhaltung dieser Substanzanforderungen ist Voraussetzung für den Zugang zu den steuerlichen Vorteilen und den Abkommensvorteilen. Sunibel Corporate Services begleitet Sie bei der Gründung Ihrer Gesellschaft auf Mauritius und beim Aufbau einer konformen Struktur, wobei darauf geachtet wird, dass Ihre Gesellschaft die je nach Art Ihrer Tätigkeit erforderlichen Substanzkriterien erfüllt. Unternehmer, die ihren steuerlichen Wohnsitz auf Mauritius begründen möchten, können von einer umfassenden Begleitung profitieren.

Übersicht der Steuersätze und Pflichten

Steuer / Abgabe Satz / Details
Körperschaftsteuer 15 %
Effektiver Satz (Partial Exemption) 3 % (unter Substanzbedingungen)
Mehrwertsteuer 15 %
Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere 0 %
Quellensteuer auf Dividenden 0 %
Erbschaftsteuer 0 %
Schenkungsteuer 0 %
Steuerabkommen 45 geltende Abkommen (MRA, 2026)
Steuererklärung Jährlich (6 Monate nach Abschluss)
Verlustvortrag 5 Geschäftsjahre

Häufige Fragen zur Besteuerung auf Mauritius

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